Mit deiner Anmeldung ist dir bewusst und bist du einverstanden, dass:

… in der Campleitung mindestens eine Person im Besitz einer gültigen bundeseinheitlichen JugendleitercardJuleica ist. Damit gewährleisten wir normale Standards bei Jugendgruppen. Wir sind uns unserer Aufsichts- und anderer Pflichten als Veranstaltende bewusst.

… jede teilnehmende Person über den Projektpartner in der Arbeitszeit unfallversichert ist. Den Freizeitbereich deckt die Generalversicherung der evangelischen Landeskirche und eine speziell für das WorkCamp abgeschlossene Versicherung für den Veranstalter Kirchgemeinde Machern-Püchau-Bennewitz ab. Natürlich greift dies wie überall nur, wenn du nicht selbst mutwillig an der Zerstörung von Etwas beteiligt bist – hier würden wir dann von dir Schadenersatz fordern. Für den Verlust von Sachen haftest du bzw. deine Eltern/Erziehungs-/Sorgeberechtigten selbst. In Krankheitsfällen wird deine Krankenversicherung in Anspruch genommen.

… wenn du dich trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln des zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinwegsetzten oder es treten sonstige grobe Verstöße auf, hat die Campleitung das Recht, dich des Camps zu verweisen bzw. dich von deinen Eltern/Erziehungs-/Sorgeberechtigten auf eigene Kosten abholen zu lassen.

… falls du dich von der Gruppe entfernst – musst du dich bei der Gruppenleitung abmelden (bei unter 18-Jährigen – immer mindestens zu zweit gehen).

… die Gruppenleitung auf die Einhaltung des Jugendschutzes (Alkohol, Zigaretten, Sexualität, Drogen) etc. achtet und dafür sorgt, das wir alle nach der Woche normal weiterleben können.

… deine Daten (ausschließlich für Belange der WorkCamps) elektronisch gespeichert und genutzt werden können.

… im WorkCamp sowohl Bild- als auch Videomaterial von der Campleitung bzw. im Auftrag der Campleitung angefertigt wird, um dieses zu Dokumentations- und Werbezwecken zu nutzen. Dieses Bild- und Videomaterial laden wir nach dem Camp in einer Cloud hoch und ich kann entscheiden, welche Bilder verwendet werden dürfen.

… sowohl Zeitungs- als auch Videojournalisten im Camp Aufnahmen tätigen und Interviews durchführen könnten. Dabei muss ich in keinster Weise mitwirken, wenn ich das nicht möchte.

… im WorkCamp sowohl Bild- als auch Videomaterial vor der Campleitung bzw. im Auftrag der Campleitung angefertigt werden kann, um dieses auf Socialmedia Kanälen (Instagram) zu nutzen. Alle die auf den Bildern mit dem Gesicht zu sehen sind werden vor jeder Veröffentlichung nach ihrem Einverständnis gefragt.